Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Werbebuchungen und unterstützende Dienstleistungen der INSOURCD GmbH (im Folgenden AGB INSOURCD genannt)

Stand März 2024

Die nachfolgenden AGB INSOURCD gelten für alle Verträge der INSOURCD GmbH, Hauptstr. 49, 25462 Rellingen  (im Folgenden „INSOURCD“) über die Durchführung von Werbemaßnahmen („Werbebuchungen“) und unterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen. 

Abweichende Bedingungen eines Auftraggebers erkennt INSOURCD nicht an, es sei denn INSOURCD hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Zustimmung gilt dann nur für den individuellen Vertrag/Auftrag als erteilt und nicht automatisch für weitere Folgeaufträge des gleichen Auftraggebers. 

1. Angebotsabgabe, Vertragsabschluss, Verträge mit Agenturen

1.1. Die von INSOURCD unterbreiteten Angebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen. 

1.2. Ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen kommt entweder
      - durch Beauftragung durch den Auftraggeber mit anschließender Buchungs- bzw.
        Auftragsbestätigung in telekommunikativer Form (ins. E-Mail) durch INSOURCD oder
      - durch ausdrückliche schriftliche Annahme eines von  INSOURCD erstellten schriftlichen
        Angebotes durch den Auftraggeber zustande.  

1.3. Bei Beauftragung durch Agenturen ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die Agentur der Vertragspartner von INSOURCD und nicht deren Agentur-Kunde. Soweit nichts anderes festgelegt ist, wird die Agentur im Folgenden auch als Auftraggeber bezeichnet. Die Agentur verpflichtet sich, den Agentur-Kunden namentlich zu bezeichnen (insbesondere dessen vollständige Firmierung und vollständige Anschrift). 

Für den Fall, dass eine Agentur Auftraggeber ist, tritt sie mit Zustandekommen des Vertrages ihre Zahlungsansprüche gegen den Agentur-Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Vertrag an INSOURCD zur Sicherung der Zahlungsansprüche aus der laufenden Geschäftsbeziehung zwischen INSOURCD und der Agentur ab. INSOURCD nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). INSOURCD ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Auftraggeber der Agentur offenzulegen, wenn sich die Agentur mit Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mehr als zwei Wochen im Verzug befindet. Die Agentur hat einen Anspruch auf Freigabe der Sicherheit in dem Maße wie der Wert, der als Sicherheit abgetretenen Forderungen, den Wert der offenen Forderungen einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten um mehr als 10 % übersteigt. 

2. Erstellung von Werbemitteln,  Einrichtung der Kampagne, Durchführung der Werbemaßnahmen

2.1. INSOURCD erstellt Werbemittel auf der Basis der Weisungen des Auftraggebers (Briefing) zur Schaltung innerhalb der vereinbarten Kampagne. 

2.2. Der Auftraggeber überlässt INSOURCD die zur Erstellung der Werbemittel und zur Durchführung der Kampagne notwendigen Informationen und Materialien, d.h. insbesondere Marken, Bilder, Animationen, Texte, Styleguide, Artikelkatalog und Verlinkungen. Die Überlassung erfolgt in einer den technischen Spezifikationen von INSOURCD entsprechenden Weise. 

2.3. INSOURCD wird dem Auftraggeber nach der Fertigstellung der Werbemittel die  Möglichkeit geben, diese im Hinblick auf die Einhaltung des maßgeblichen Styleguides zu überprüfen. Hierfür wird INSOURCD dem Auftraggeber das Werbemittel oder einen Link zur Ansicht des Werbemittels auf einer Website von INSOURCD per E-Mail bereitstellen. Das Werbemittel gilt als vom Auftraggeber abgenommen, sofern dieser nicht unverzüglich nach Erhalt Einwendungen per Textform erhebt.

2.4. INSOURCD wird die Werbebuchung entsprechend der abgestimmten Vorgaben durchführen.

2.5. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer Änderung der Werbemittel während der Schaltung.

3. Nutzungsrechte 

3.1. Der Auftraggeber räumt INSOURCD an den im Rahmen der Kampagne zur Verfügung gestellten Materialien, einschließlich Texten, Bildern und Grafiken, die für ihre Nutzung und die vertragsgemäße Verwertung erforderlichen, nicht-exklusiven, weltweiten, einfachen Nutzungsrechte unentgeltlich ein. INSOURCD wird insbesondere das Recht zur Bearbeitung, das

Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht und das Archivierungs- und Datenbankrecht eingeräumt. INSOURCD ist somit zur Schaltung der Werbemittel unter Nutzung aller technischer Verfahren in allen bekannten Formen der Online-Medien berechtigt. 

3.2. INSOURCD wird das Recht eingeräumt, das Logo des Auftraggebers und die verwendeten  Werbemittel nach der Kampagne zeitlich unbegrenzt und unentgeltlich für Eigenwerbung zu nutzen und den Auftraggeber in diesem Zusammenhang als Referenzkunden zu nennen. 

3.3. Der Auftraggeber versichert zur Einräumung der nach vorstehenden Ziffern 3.1 bis 3.2 beschriebenen Nutzungsrechte berechtigt zu sein und verpflichtet sich INSOURCD im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte auf erstes Anfordern freizustellen. 

3.4. Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an Leistungen, die im Rahmen der Durchführung von Werbemaßnahmen oder unterstützenden  Dienst- und Beratungsleistungen durch INSOURCD erbracht  oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Programmen- und Programmteilen einschließlich Quellcodes, Datenbanken oder anderem Material, wie Analysen, Dokumentationen und Berichten sowie am Vorbereitungsmaterial, verbleiben ausschließlich bei INSOURCD oder ihren Lizenzgebern. Der Auftraggeber erhält für die Vertragslaufzeit das einfache Nutzungsrecht, das  ausdrücklich gemäß dieser AGB oder auf Grundlage des Vertrages eingeräumt worden ist. 

4. Obliegenheiten des Auftraggeber, Verlinkung

4.1. Der Auftraggeber wird während der Laufzeit der Kampagne sicherstellen, dass die für die Kampagne vereinbarten bzw. in den technischen Spezifikationen von INSOURCD beschriebenen Voraussetzungen für die technische Anbindung in seinem Verantwortungsbereich erfüllt sind. 

4.2. Sofern die technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Kampagne auf Seiten des Auftraggebers nicht erfüllt sind, wird INSOURCD diesen hierüber unverzüglich nach Kenntniserlangung unterrichten. INSOURCD kann von der Schaltung der Werbemittel bis zur Umsetzung der technischen Voraussetzungen absehen. 

4.3. Sofern INSOURCD die vereinbarte Kampagne aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, ganz oder teilweise nicht wie vorgesehen durchführen kann, steht INSOURCD ein pauschaler Ersatz der entgangenen Vergütung zu. Dieser berechnet sich zeitanteilig auf der Basis des der Kampagne zugrunde liegenden Kundennetto. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten. 

5. Inhalte der Werbemaßnahmen 

5.1. Der Auftraggeber sichert zu, dass mit den Werbemitteln/Informationsangeboten  keine Inhalte, Leistungen oder Produkte angeboten, beworben oder zu diesen Zugang verschafft werden, die gegen bestehende Gesetze in Deutschland bzw. anderen Ländern verstoßen; keine Werbung für oder Aussagen von extremen politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gruppierungen verbreitet werden; keine Drogen und andere illegale Genussmittel beworben werden; keine Persönlichkeitsrechte oder Schutzrechte Dritter verletzt werden; keine unlautere oder gegen die guten Sitten verstoßende Werbung verbunden ist. 

5.2. Der Auftraggeber sichert zu,  seine Werbemittel oder Informationsangebote, soweit es sich um Angebote handelt, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, insbesondere solche, die nach der Altersdifferenzierung des Jugendschutzgesetzes für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind

(entwicklungsbeeinträchtigende Angebote im Sinne des § 5 JMStV), nur anzubieten, wenn durch den Einsatz von technischen oder sonstigen Mitteln die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersgruppe unmöglich gemacht oder erschwert ist. Der Auftraggeber sichert zu, dass seine Informationsangebote im Sinne des § 11 JMStV ge- kennzeichnet und die Werbegestaltungsvorgaben des § 6 JMStV eingehalten sind. 

5.3. INSOURCD ist nicht verpflichtet, Inhalte des Auftraggebers auf die Einhaltung der Vorgaben der vorgenannten Ziff. 5.1 und 5.2 oder auf sonstige Rechtsverstöße zu überprüfen. 

5.4. INSOURCD ist berechtigt, Werbemaßnahmen offline zu stellen, wenn Dritte Unterlassungsansprüche wegen der verwendeten Inhalte gegen INSOURCD geltend machen oder sich im Nachhinein herausstellt, dass Inhalte gegen Vorgaben der Ziff. 5.1. und 5.2. verstoßen. 

5.5 Der Auftraggeber stellt INSOURCD von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die gegen INSOURCD wegen rechtsverletzender Inhalte geltend gemacht werden, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat.

6. Stornorecht 

6.1. Soweit in der Werbebuchung nicht anders vereinbart, ist eine Stornierung einer Werbebuchung durch den Auftraggeber nicht kostenfrei möglich. 

7. Leistungsumfang 

7.1. INSOURCD erbringt die Werbeleistungen – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – nur bis zum Erreichen der angestrebten Anzahl von Ergebnissen. Ein Ergebnis kann dabei z.B. sein: 

• eine „ad impression“, d.h. das Anzeigen des Werbemittels entsprechend den im Auftrag vereinbarten Bedingungen; 

• ein „click“, d.h. das Anklicken des Werbemittels und der damit verbundene Besuch auf dem Angebot des Auftraggebers oder dessen Kunden; 

• ein “lead”, d.h. die Schaffung eines Kundenkontakts in Bezug auf ein Produkt oder Angebot; 

• eine „order“, d.h. etwa ein Vertragsangebot eines Nutzers bei dem Auftraggeber oder dessen Kunden. 

7.2. Sämtliche in den Vertragsdokumenten aufgeführten Mengen von Ergebnissen („Volumina“), insbesondere, Click-, Order- und Conversionzahlen sind unverbindliche Schätzungen oder Anhaltswerte. Eine Gewährleistung oder Garantie über das Erreichen der konkreten Volumina ist dadurch ausdrücklich nicht vereinbart. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Volumen aus einer bestimmten Werbemaßnahme besteht nicht. INSOURCD wird sich aber nach Kräften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns  bemühen, die vereinbarte Anzahl von Ergebnissen zu erzielen. 

8. Festlegung der abzurechnenden Leistung, Zählabweichungen 

8.1. Die Abrechnung der Werbeleistung erfolgt - vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung - ausschließlich auf der Basis der Erfassung (Tracking) von INSOURCD bzw. der durch INSOURCD genutzten technischen Tools. Der Auftraggeber kann im
Einzelfall den Nachweis der Unrichtigkeit der Erfassung führen.
8.2. Soweit für die Abrechnung Reportings des Auftraggebers notwendig sind, ist dieser verpflichtet, diese rechtzeitig und vollständig an INSOURCD zu übermitteln. INSOURCD ist

berechtigt, die für die Abrechnung maßgeblichen Unterlagen und Daten gemäß 11.4. zu überprüfen. 

8.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein eventuell bestehendes eigenes Reporting laufend mit dem von INSOURCD bereitgestellten Reporting zu vergleichen und etwaige Differenzen unverzüglich anzuzeigen. 

9. Click-/Order-/Conversionvolumen, Nachlieferung 

9.1. Wird das angestrebte Gesamtvolumen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht erreicht, ohne dass das Werbebudget verbraucht wurde, so ist INSOURCD berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemaßnahmen innerhalb von weiteren max. drei Monaten (Kompensationsfrist) so lange durchzuführen, bis das angestrebte Volumen erreicht wird bzw. bis das vereinbarte Werbebudget ausgegeben  wurde.

9.2. Erreicht INSOURCD das angestrebte Gesamtvolumen bis zum Ende der Kompensationsfrist nicht oder macht INSOURCD von dem Recht auf Kompensation keinen Gebrauch, schuldet der Auftraggeber für das nicht gelieferte Volumen anteilig keine Vergütung. 

10. Unterstützende Dienstleistungen von INSOURCD 

10.1. INSOURCD bietet dem Auftraggeber die Durchführung von Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Online-Werbemaßnahmen an. Hierbei handelt es sich beispielsweise um 

- Planungs- und Beratungsleistungen für die zielgerichtete Durchführung von Kampagnen,

- Auswertung und Analyse insbesondere des Kampagnenerfolgs und 

- Erstellung von (Sonder-)Werbeformen.

10.2. Zur erfolgreichen Durchführung der Beratungs- und Dienstleistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, in dem notwendigen Maße mitzuwirken. Dies bedeutet insbesondere, dass er die von INSOURCD zur Auftragsdurchführung benötigten Informationen rechtzeitig bereitstellt und die erforderlichen Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ferner hat der Auftraggeber einen Ansprechpartner bereit zu stellen, der für sämtliche operativen Fragen im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung zu üblichen Bürozeiten erreichbar ist. 

10.3. INSOURCD ist bemüht, durch die übernommenen Beratungs.- und Dienstleistungen den Erfolg der Werbemaßnahmen nach Kräften zu fördern. INSOURCD steht jedoch nicht für den Erfolg einer Werbemaßnahme ein. 

11. Vergütung, Zahlungsbedingungen

11.1. Die vereinbarte Vergütung ist  binnen 30 Tagen, sofern nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung zu zahlen. INSOURCD ist berechtigt, monatliche Teil- und Abschlagszahlungen zu fordern. 

11.2. Im Falle des Zahlungsverzugs ist INSOURCD berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung auszusetzen und die weitere Ausführung von einer monatlichen Vorauszahlung abhängig zu machen. 

11.3. INSOURCD ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern.
11.4. Für den Fall, dass die Parteien eine erfolgsabhängige variable Vergütung, abhängig von bestimmten Erfolgsfaktoren auf Seiten des  Auftraggebers,  vereinbart haben, ist INSOURCD berechtigt im Bedarfsfall, durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Beauftragten in zumutbarem Umfang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten Einsicht in die für die Abrechnung

relevanten Geschäftsunterlagen und EDV- Systeme zu nehmen und zu Prüfungszwecken Kopien oder Ausdrucke zu verlangen. Die bei der Buchprüfung entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn sich eine Abweichung von mehr als 3 % ergibt. 

11.5 Sofern dem Auftraggeber Auslagen in Fremdwährungen weiterberechnet werden, ist der Kurswert zum Zeitpunkt der Zahlung der Auslagen durch INSOURCD maßgeblich. Eventuell anfallende Bankgebühren werden vom Auftraggeber übernommen. 

11.6 Für Leistungen, die INSOURCD nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und ggf. die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden nach den tatsächlich angefallenen Kosten, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den jeweils gültigen, steuerlich absetzbaren Höchstsätzen berechnet. 

12. Haftung 

12.1. INSOURCD haftet dem Grunde nach für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist allerdings  auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt und  in der Höhe  auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. 

12.2. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte und Mangelfolgeschäden ist, mit Ausnahme von  Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ausgeschlossen.

12.3. Machen Dritte gegen INSOURCD Ansprüche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung durch die Werbemaßnahme geltend, hat der Auftraggeber in Abstimmung mit INSOURCD alles in seiner Macht stehende zu tun, um auf seine Kosten die Werbemaßnahmen gegen die geltend gemachten Ansprüche bzw. Rechte zu verteidigen. 

13. Kündigung

13.1. Hat eine Werbebuchung oder ein Auftrag über Dienst- und Beratungsleistungen eine Festlaufzeit, ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen (es gilt das Stornorecht nach Ziffer 6). In den übrigen Fällen beträgt die ordentliche Kündigungsfrist für beide Parteien drei Monate zum Quartalsende. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. 

13.2. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail genügt diesem Schriftformerfordernis nicht. 

13.3. Soweit Werbemaßnahmen nicht unmittelbar nach einer von INSOURCD ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund gestoppt werden können, hat der Auftraggeber für die bis zum Stopp der Werbemaßnahme erbrachten Leistungen (z.B. Clicks) – höchstens jedoch für einen Zeitraum von einem Monat – die anteilige Vergütung zu entrichten. 

14. Datenschutz 

14.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seinen Webseiten auf die Datenerhebung durch INSOURCD (Cookies) sowie die Möglichkeit zum Opt-Out hinzuweisen. Der Wortlaut des entsprechenden Hinweises wird von INSOURCD auf Anfrage bereitgestellt.
14.2. Soweit der Auftraggeber selbst, durch den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemaßnahmen durch INSOURCD gewinnt oder sammelt, sichert er zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) sowie der DSGVO einhält. 

14.3. Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten aus dem Zugriff auf die für ihn durch INSOURCD ausgelieferten Werbemaßnahmen untersagt. INSOURCD ist nicht zur Weitergabe von nutzungsbezogenen Daten (personenbezogen, in pseudonymer oder anonymer Form) an den Auftraggeber verpflichtet. 

14.4. Ist der Auftraggeber eine Agentur, so hat er die Einhaltung dieser Vorschriften durch den Auftraggeber mittels geeigneter Maßnahmen sicherzustellen. 

14.5. INSOURCD erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur insoweit, als dies für die Durchführung der Werbemaßnahmen bzw. der Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und INSOURCD notwendig ist. Zu anderen, insbesondere statistischen Zwecken, werden ausschließlich anonyme Daten verwendet. 

14.6. Es gelten die Bedingungen zur Auftragsverarbeitung  von  INSOURCD sowie die Datenschutzrichtlinien der durch den Auftraggeber freigegebenen Mediapartner und Technologiedienstleister.

15. Vertraulichkeit, Außendarstellung 

15.1. Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls auch  für den Kunden des Auftraggebers sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags. Die Parteien stehen dafür ein, Mitarbeitern, gegebenenfalls den Kunden und Dritten entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen aufzuerlegen. 

15.2. Der Auftraggeber wird sämtliche INSOURCD betreffende Werbe-, Presse- und sonstigen Veröffentlichungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von INSOURCD veröffentlichen, es sei denn, es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung. 

16. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot / Übertragung 

16.1. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Auftraggeber nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen zu. 

16.2. Der Auftraggeber ist ohne Zustimmung von INSOURCD nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen oder von INSOURCD bezogene Leistungen an Dritte zu verkaufen oder unterzuvermieten. 

17. Schlussbestimmungen 

17.1. Ergänzungen und Änderungen einer Werbebuchung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform. Der Verzicht auf die Schriftform kann nur unter Beachtung der Textform erfolgen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17.2. Diese AGB INSOURCD unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Buchung von Werbemaßnahmen - einschließlich deliktischer Ansprüche - ist Hamburg oder nach Wahl von INSOURCD der Sitz des Auftraggebers.

17.3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der ursprünglich gewollten Regelung am Nächsten kommt.

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